Firmengründung, Studium oder Heirat in Deutschland und Urkundenübersetzungen
Warum beglaubigte Übersetzungen in Deutschland beauftragen?
Deutsche Behörden können verlangen, dass Sie von ausländischen Urkunden beglaubigte oder bestätigte Übersetzungen vorlegen. In einigen Fällen werden die Übersetzungen von Übersetzern aus dem Ausland, besonders aus Nicht-EU-Ländern, z. B. Russland, Ukraine, Kasachstan, Belarus, Kyrgysystan oder einigen Ländern Südamerikas, nicht akzeptiert. Oder die deutsche Botschaft / das deutsche Konsulat akzeptiert die Übersetzungen ausländischer Übersetzer, die deutsche Inlandsbehörde später jedoch nicht. Dann müssten Sie die beglaubigten Übersetzungen erneut beauftragen und würden doppelt zahlen. Wann dieser Fall eintritt, kann nicht mit Sicherheit gesagt werden. Daher empfehlen wir Ihnen, für Ihre Angelegenheiten in Deutschland, beglaubigte Übersetzungen durch einen öffentlich bestellten / beeidigten / ermächtigten Übersetzer in Deutschland anfertigen zu lassen.
Leistungs- und Sprachangebot
Wir fertigen für Sie kurzfristig bestätigte / beglaubigte Übersetzungen nach deutschem Recht aus allen west- und osteuropäischen Sprachen ins Deutsche und in diese Sprachen.
Sprachen (Auszug): Englisch, Französisch, Spanisch, Russisch, Ukrainisch, Polnisch, Tschechisch, Estnisch, Lettisch, Litauisch, Italienisch, Slowakisch, Ungarisch, Portugiesisch, Schwedisch, Dänisch, Norwegisch
Ablauf, Dauer und Zahlungsweise für beglaubigte Übersetzungen
- Bitte kären Sie mit der zuständigen deutschen Konsularbehörde oder der Inlandsbehörde (z. B. Standesamt, Ausländerbehörde, Gericht) oder sonstigen zuständigen Stelle, z. B. der Universität, welche Dokumente übersetzt werden müssen und welche Art der Beglaubigung (konsularische Legalisation, Apostille) sie für die Urkunden selbst einholen müssen.
- Bitte schicken Sie vollständige und gut lesbare Scans der Urkunden per E-Mail an info@ziegler-uebersetzungen.de oder über das Anfrageformular. Vertraulichkeit wird zugesichert.
- Sie erhalten ein für Sie unverbindliches Angebot (Preis, Terminvorschlag). Das Angebot ist gleichzeitig Rechnung zur Vorauszahlung.
- Wenn Sie mit Angebot und Rechnung einverstanden sind, bezahlen Sie bitte den Angebotsbetrag per Banküberweisung, über Moneybookers, Paypal oder Western Union.
- Die Übersetzung kann von den Scans erfolgen, oder auf Ihren Wunsch oder Anforderung der Behörde von den Originalen oder beglaubigten Kopien erfolgen. Bitte per Einschreiben oder Kurier verschicken.
- Wenn Ihr Name in kyrillischer oder einer anderen nicht-lateinischen Schrift geschrieben ist, legen Sie bitte eine Kopie der entsprechenden Seite Ihres russischen / kasachischen / ukrainischen / belarussischen usw. Reisepasses oder andere Dokumente, die die Schreibweise in lateinischen Buchstaben nachweisen, bei.
- Richtwert: Für die Sprachen Russisch und Spanisch beträgt die Bearbeitungsdauer für die ersten vier Seiten Urkunden zwei Arbeitstage; kürzere Bearbeitungszeiten können vereinbart werden, für andere Sprachen erhalten Sie ein indiviudelles Angebot.
- Wir schicken Ihnen die Übersetzungen als Einschreiben oder per Express-Kurier.
Einsatzbereiche für beglaubigte/bestätigte Übersetzungen
Bestätigte / beglaubigte Übersetzungen werden unter anderem in nachfolgenden Fällen gefordert oder empfohlen.
Beglaubigte / bestätigte Übersetzungen für Privatpersonen
- Heirat mit einem Ausländer in Deutschland
- Anträge auf Visa zur Übersiedlung oder zum langfristigen Aufenthalt
- Anträge auf Aufenthaltserlaubnis oder Niederlassungserlaubnis
- Ausbürgerungs- und Einbürgerungsverfahren
- Ausstellung von Reisepässen, konsularische Registrierung
- Übersetzung von Schul-, Facharbeiter- oder Hochschulzeugnissen für Bewerbungen um einen Arbeitsplatz oder einen Studienplatz
- Vollmachten und Erklärungen für Rechtsgeschäfte im Ausland - vom Führen eines Fahrzeugs über den Verkauf einer Wohnung bis zur Durchsetzung von Erbansprüchen oder Abtretung von Ansprüchen
- Rechtsstreitigkeiten mit Auslandsbeteiligung
- Polizei-, Unfall-, oder ärztliche Behandlungsprotokolle für Versicherungen
- Renten- und Pensionsanträge
Beglaubigte / bestätigte Übersetzungen für Unternehmen und Behörden
- Gründung von Firmen oder Niederlassungen durch ausländische Unternehmen in Deutschland
- Vollmachten, z. B. Vertretungsvollmachten, Vollmachten für Agenten, Mitarbeiter, Handelsvertreter, Vollmachten zur Nutzung von Firmenfahrzeugen, Bankvollmachten
- Verträge, die auch Behörden vorgelegt werden sollen
- Rechtsstreitigkeiten mit Auslandsbeteiligung
- Bescheide, Rechtshilfeersuchen, Verfügungen
Preise
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Rechtlicher Hinweis zu bestätigten Übersetzungen und zur Einholung von Beglaubigungen/Legalisierungen
Die vorstehende Information wurde nach bestem Wissen erstellt, erhebt jedoch keinen Anspruch auf absolute Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität. Insbesondere ist diese Information keine Rechtsberatung. Ob Sie bestätigte Übersetzungen vorlegen müssen, in welcher Form die Übersetzungen beglaubigt werden müssen, ob und in welcher Form Urkunden (vor-/über-) beglaubigt / mit Apostille oder Legalisierung versehen sein müssen, welchen Datums die Urkunden sein müssen und die Anforderungen an den Inhalt klären Sie bitte mit der zuständigen Behörde oder der höherstehenden Fachaufsichtsbehörde. Beeidigte Übersetzer bestätigen die Richtigkeit und Vollständigkeit von Übersetzungen. Sie können keinerlei Beglaubigungen von Unterschriften, Vollmachten, Verträgen selbst oder Kopien vornehmen. Das ist Sache von Behörden, Notaren oder den zuständigen Konsulaten; bitte wenden Sie sich dorthin.
Kontakt
Burkhard Ziegler
Dipl.-Fachübersetzer (FH)
Telemannstr. 10
39106 Magdeburg
Deutschland
Besuche bitte nach Terminvereinbarung
Tel. +49 (391) 597 66 001
Mob. +49 (151) 155 74 590
Fax +49 (391) 597 66 021
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