Beglaubigte Übersetzungen von Urkunden zur Vorlage bei Behörden in Deutschland, Aufträge aus dem Ausland 
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Firmengründung, Studium oder Heirat in Deutschland und Urkundenübersetzungen

Warum beglaubigte Übersetzungen in Deutschland beauftragen?

Deutsche Behörden können verlangen, dass Sie von ausländischen Urkunden beglaubigte oder bestätigte Übersetzungen vorlegen. In einigen Fällen werden die Übersetzungen von Übersetzern aus dem Ausland, besonders aus Nicht-EU-Ländern, z. B. Russland, Ukraine, Kasachstan, Belarus, Kyrgysystan oder einigen Ländern Südamerikas, nicht akzeptiert. Oder die deutsche Botschaft / das deutsche Konsulat akzeptiert die Übersetzungen ausländischer Übersetzer, die deutsche Inlandsbehörde später jedoch nicht. Dann müssten Sie die beglaubigten Übersetzungen erneut beauftragen und würden doppelt zahlen. Wann dieser Fall eintritt, kann nicht mit Sicherheit gesagt werden. Daher empfehlen wir Ihnen, für Ihre Angelegenheiten in Deutschland, beglaubigte Übersetzungen durch einen öffentlich bestellten / beeidigten / ermächtigten Übersetzer in Deutschland anfertigen zu lassen.

Leistungs- und Sprachangebot

Wir fertigen für Sie kurzfristig bestätigte / beglaubigte Übersetzungen nach deutschem Recht aus allen west- und osteuropäischen Sprachen ins Deutsche und in diese Sprachen.

Sprachen (Auszug): Englisch, Französisch, Spanisch, Russisch, Ukrainisch, Polnisch, Tschechisch, Estnisch, Lettisch, Litauisch, Italienisch, Slowakisch, Ungarisch, Portugiesisch, Schwedisch, Dänisch, Norwegisch

Ablauf, Dauer und Zahlungsweise für beglaubigte Übersetzungen

Einsatzbereiche für beglaubigte/bestätigte Übersetzungen

Bestätigte / beglaubigte Übersetzungen werden unter anderem in nachfolgenden Fällen gefordert oder empfohlen.

Beglaubigte / bestätigte Übersetzungen für Privatpersonen

Beglaubigte / bestätigte Übersetzungen für Unternehmen und Behörden

Preise



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Rechtlicher Hinweis zu bestätigten Übersetzungen und zur Einholung von Beglaubigungen/Legalisierungen

Die vorstehende Information wurde nach bestem Wissen erstellt, erhebt jedoch keinen Anspruch auf absolute Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität. Insbesondere ist diese Information keine Rechtsberatung. Ob Sie bestätigte Übersetzungen vorlegen müssen, in welcher Form die Übersetzungen beglaubigt werden müssen, ob und in welcher Form Urkunden (vor-/über-) beglaubigt / mit Apostille oder Legalisierung versehen sein müssen, welchen Datums die Urkunden sein müssen und die Anforderungen an den Inhalt klären Sie bitte mit der zuständigen Behörde oder der höherstehenden Fachaufsichtsbehörde. Beeidigte Übersetzer bestätigen die Richtigkeit und Vollständigkeit von Übersetzungen. Sie können keinerlei Beglaubigungen von Unterschriften, Vollmachten, Verträgen selbst oder Kopien vornehmen. Das ist Sache von Behörden, Notaren oder den zuständigen Konsulaten; bitte wenden Sie sich dorthin.

Kontakt

Burkhard Ziegler
Dipl.-Fachübersetzer (FH)

Telemannstr. 10
39106 Magdeburg
Deutschland
Besuche bitte nach Terminvereinbarung

Tel. +49 (391) 597 66 001
Mob. +49 (151) 155 74 590
Fax +49 (391) 597 66 021
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